Der Weg zur erfolgreichen Schadensregulierung
Kleine Kollision - großer Schaden
DEKRA-Crashtest bringt es ans Licht – Auch Crashs bei niedrigen Geschwindigkeiten können große Schäden zur Folge haben.
MEHR ERFAHREN
Ein Unfall ist schnell passiert.
Wichtig ist, dass niemand zu Schaden gekommen ist.
Für alles weitere sind wir für Sie da!
Im Falle eines Haftpflichtschadens arbeiten wir mit einer Kostenabtretung.
D.H. Ihnen entstehen keine Kosten, weil wir mit der gegnerischen Versicherung direkt abrechnen.
Die hierzu nötigen Formalitäten erledigen wir selbstverständlich gerne für Sie.
Schnelligkeit und Genauigkeit sind ein fester Bestandteil unserer Arbeit.
Unsere Fachbetriebe können die Lage sofort richtig einschätzen, die erforderlichen Maßnahmen schnell einleiten.
Somit entfällt eine unnötige Wartezeit!
Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall sind oft auch unnötige Kosten zulasten des Versicherers. Wenn diese minimiert werden können, hilft das im Endeffekt Ihnen und auch den Versicherungsgesellschaften, welche den Preis für die Kfz-Versicherung so konstant halten können.
Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann sich viel Stress und Ärger ersparen!
Bumms…. und schon ist er passiert, der Auffahrunfall.
Sofort sollte geprüft werden, ob einer der Unfallbeteiligten ärztliche Hilfe benötigt – und gegebenenfalls der NOTARZT 112 – gerufen werden.
Sollten nach dem ersten Schreck und der Überprüfung alle beteiligten gesund und munter sein, stellen sich viele Fragen……
…. soll ich die Polizei rufen??
Die Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn der Unfallhergang strittig ist, ein Beteiligter oder Geschädigter zu ermitteln ist oder der Verdacht einer Straftat besteht. Sobald der Verdacht besteht, dass der beteiligte Unfallgegner alkoholisiert ist oder scheinbar unter Drogen steht, sollte die POLIZEI 110 unbedingt gerufen werden.
Wenn die Sachlage unstrittig ist und sich beide Unfallgegner einig sind, können diese alle erforderlichen Maßnahmen selbst regeln.
Ausnahme dabei: Miet- oder Leasingfahrzeug
Bei der Nutzung eines Miet- oder Leasingfahrzeug sind Sie meist vertraglich zu einer polizeilichen Aufnahme des Unfalls verpflichtet.
Ansonsten sollten die Unfallgegner ihre Kontaktdaten und die Versicherungsnummer austauschen. Oft schleichen sich vor Aufregung kleine Fehlerteufelchen ein. Achten Sie dabei darauf, dass beide Beteiligten genau die gleichen Daten haben.
Sollte ihr Unfallgegner nicht bereit sein, Angaben zu seiner Versicherung zu machen, können Sie diese leicht selbst herausfinden. Schnelle Hilfe zur Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners gibt es bei dem Zentralruf der Autoversicherer.
Vollkasko oder Haftpflichtschaden
Vollkasko = ein selbst verusrsachter Schaden wird von der eigenen Versicherung übernommen.
Haftpflichtschaden = ersetzt Schäden, die Sie mit Ihrem Auto anderen Menschen und Fahrzeugen zufügen.
Unstimmigkeiten vermeiden
Für die spätere Schadensregulierung mit der Versicherung ist es von Vorteil, ein Unfallprotokoll auszufüllen. Beachten Sie hierbei, dass Sie KEIN Unfallbekenntnis abgeben. Der Unfallort sollte aus verschiedenen Perspektiven fotografiert werden.
Die Anleitung für eine klare Protokollierung finden Sie z.B. im Europäischer Unfallbericht. (PDF Download)
Ein Unfall sollte innerhalb einer Woche bei der Versicherung gemeldet werden.
Streitfragen – Juristische Hilfe in Anspruch nehmen
Ja.. aber wer übernimmt die Kosten?! Die Kostenfrage ist klar geregelt. Haftet der Unfallgegner, muss er auch die Kosten für den Rechtanwalt tragen. Ansonsten sind Autofahrer auch durch eine eventuell bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert. Mitglieder in einem Verkehrsclub haben diese Rechtsberatung oft inclusive.
Wo darf mein Fahrzeug repariert werden? Darf ich mir die Werkstatt selbst aussuchen?
Der Fahrzeughalter kann die Werkstatt selbst bestimmen. Es wird jedoch empfohlen, den Kostenvoranschlag oder das Schadensgutachten VOR der Reparatur bei der Versicherung einzureichen.
Wann brauche ich einen Gutachter?
Bei einem Schaden bis 750 Euro handelt es sich um einen s. g. Bagatellschaden. Für die Regulierung ist es ausreichend, den Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt und die dazugehörigen Bilder vom Unfallfahrzeug einzureichen.
Bei höheren Schäden oder einem Totalschaden muss ein Gutachter eingeschaltet werden.
Bei einem Kaskoschaden benennt die eigene Versicherung den Gutachter.
Im Haftpflichtfall haben Sie als Geschädigter das Recht, sich selbst einen Gutachter zu suchen. Die Kosten dafür trägt die Versicherung des Unfallgegners.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen gern bei der Suche nach einem passenden Gutachter!
Habe ich Anspruch auf eine Ersatzwagen?
Generell hat der Geschädigte Anspruch auf einen Ersatzwagen. Oft ist die Inanspruchnahme der Nutzungsausfallentschädigung einfacher für Sie. Der pauschale Betrag hängt von der Art und dem Alter des beschädigtenFahrzeugs ab.
Unsere Fachbetriebe beraten Sie gern ganz individuell!
Fragen Sie unverbindlich bei uns an!